Grosser Rat
 
Homepage Homepage
Aktuelles
Mitglieder des Grossen Rates
Sekretariat des Grossen Rates
Parlamentstätigkeit
Kommissionen
Sessionen
Amtliches Tagblatt der Sitzungen
Parlamentsleitfaden
Volksmotion
Gesetzliche Grundlagen
Ratsalltag
Aussenbeziehungen
Alte Legislaturen und Wahlen 2006
Adressverzeichnis
"Le Parlement de Fribourg"
"Le Parlement de Fribourg" (©Fotos: Sophie Deborah Millenet, Genf)
Der Grosse Rat ist die oberste Behörde des Kantons. Er besteht aus 110 Abgeordneten. Die Mitglieder des Grossen Rates werden vom Volk im Proporzverfahren für fünf Jahre gewählt. Das Gesetz bestimmt höchstens acht Wahlkreise. Die angemessene Vertretung der Regionen des Kantons ist gewährleistet. 
Der Grosse Rat ist die gesetzgebende Gewalt. Er versammelt sich regelmässig zu den ordentlichen Sessionen.
Der Grosse Rat verfügt über ein eigenes Sekretariat, das von Generalsekretär geleitet wird. Er kann die Dienste der Verwaltung in Anspruch nehmen.
 
Auszug aus der Verfassung des Kantons Freiburg, Art. 94 bis 105
 
News
Wahlen und Bestätigungen in der Februarsession
03.02.2010 12:00
In der Februarsession 2010 hat der Grosse Rat des Kantons Freiburg folgende Wahlen und Bestätigungen vorgenommen:  
Zwei neue SP-Mitglieder im Grossen Rat
03.02.2010 09:00
Für zwei deutschsprachige SP-Grossratsmitglieder begann am Dienstag die parlamentarische Tätigkeit. Nach der diskussionslosen Validierung ihrer Wahl durch das Plenum wurden Ursula Schneider Schüttel und Daniel Brunner vereidigt.  
Anfang der Seite
Drucken
Größer
RSS
Rechtliches

Links zum Thema

Grossratsgesetz (GRG)

Botschaften und Berichte

Kantonale Vernehmlassungen

Staatskanzlei



Download

Prospekt "Der Grosse Rat des Kantons Freiburg stellt sich vor"

Link Intern


Link Extern