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Alle Amphibien- und Reptilienarten sind durch die Bundesgesetzgebung geschützt (NHV Art. 20 und NHV Anhang 3).
Das am 1. August 2001 in Kraft getretene Inventar der Amphibienlaichgebiete von nationaler Bedeutung beschreibt die schutzwürdigen Amphibienbiotope.
1990 veröffentlichte das Naturhistorische Museum Freiburg das Inventar der Amphibien und Reptilien im Kanton Freiburg, in dem die im Kantonsgebiet vorkommenden Arten sowie deren Verteilung, Bedrohungsgrad und Schutzstatus beschrieben werden.
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