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Um die Biotope, die in den Inventaren des Bundes oder des Kantons (siehe Liste weiter unten) aufgeführt sind, zu schützen, bedient sich BNLS mehrerer Instrumente: Raumplanung, Verträge mit den Landwirten laut Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz usw.
Neben den oben erwähnten Biotopen gibt es auch andere, kleine Landschaftselemente (Strassenböschungen, Hecken, Einzelbäume, Trockenmauern etc.), die es wert sind, auf angebrachte Weise geschützt zu werden. Diese Elemente werden entweder über die Ortsplanung oder über Bewirtschaftungsverträge geschützt.
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