Natur- und Landschaftsschutz
 
Homepage Homepage
Aktuelles
Willkommen
Naturschutzgebiete
Biotopmanagement
Artenmanagement
Landwirtschaft
GIS-Daten
Rechtliche Grundlagen
Links
Adressverzeichnis
Formulare

Die Gesetzgebung auf Bundesebene im Bereich der Landwirtschaft verlangt von den Bauern, dass sie gewisse Leistungen erbringen und gewisse Massnahmen treffen, damit die floristische und faunistische Vielfalt in bewirtschafteten Gebieten erhalten oder vergrössert werden kann.

Andere gesetzlich vorgesehene Massnahmen sind fakultativ und beinhalten finanzielle Anreize. Das heisst, die Landwirte sind nicht gezwungen, den Weisungen zu folgen, doch werden sie finanziell entschädigt, wenn sie es tun.

Anfang der Seite
Drucken
Größer
RSS
Rechtliches

Link Extern