Angesichts der Niederschlagsmengen, der Wettervorhersagen und des Brandrisikos haben die Ad-hoc-Zelle "Hitzewelle" des kantonalen Führungsorgans und die Konferenz der Oberamtmänner heute beschlossen, das Entfachen von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Kantonsgebiet nicht zu verbieten. Trotzdem wird die Bevölkerung zu Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. Das Verbot, im Wald Feuer zu entfachen, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Allerdings ist es weiterhin verboten, Wasser aus Seen und Fliessgewässern zu pumpen.