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Oberamt des Seebezirks

 
Oberamt des Seebezirks
 
Willkommen beim Oberamt des Seebezirks, willkommen in Murten.
 
Das Oberamt befindet sich im Schloss, welches Sie am rechten Bildrand der Ringmauerstadt Murten erkennen können. Gelegen am gleichnamigen See, ist Murten der Hauptort des nördlichsten Bezirks des Kantons Freiburg.
 
Besuchen Sie uns! Nicht nur für eine oberamtliche Angelegenheit wie Einwohnerkontrolle, Jagd- und Fischereipatente, Bau- und andere verschiedene Bewilligungen, oft leider auch für strafrechtliche Fragen. Sondern besuchen Sie uns auch, damit Sie vom Schlosshof aus eine der schönsten Aussichten über den Murtensee, den gegenüberliegenden Vully (Wistenlach)  und auf den Jura geniessen können.

Lernen Sie bei einem anschliessenden Gang durch die Arkaden den Charme des mittelalterlichen Zähringerstädtchens kennen, eine Ausstrahlung die Ihnen einen nachhaltigen Eindruck verschaffen wird.
Murten ist von überall her schnell erreichbar: per Bahn, über die Autobahn N 1, über den See… nur, da dauert’s etwas: Die schnellsten Schwimmer schaffen es in einer guten ¾ Stunde von der gegenüberliegenden Vully-Seite her.
 
Wir vom Oberamt verstehen uns als Bindeglied zwischen Bevölkerung, Gemeinden und staatlichen Dienststellen, aber auch als Strafrechtsbehörde, die zum Beispiel den gelegentlich etwas zu schnellen Autofahrern Bussen erteilt oder auch Versöhnungsverhandlungen bei Strafklagen durchführen muss.
 
Haben Sie Fragen? Klicken Sie auf die Links, und Sie werden weitgehend Antwort erhalten. Ansonsten rufen Sie uns an, und wir werden versuchen, Ihr Anliegen zu klären. Es ist uns ein Anliegen, Ihnen behilflich zu sein. Im Gegenzug nehmen wir auch gerne Anregungen Ihrerseits entgegen.
 
Das Oberamt des Seebezirks.
News
Feuer im Freien und Vorsichtsmassnahmen
26.07.2010 15:00
Angesichts der Niederschlagsmengen, der Wettervorhersagen und des Brandrisikos haben die Ad-hoc-Zelle "Hitzewelle" des kantonalen Führungsorgans und die Konferenz der Oberamtmänner heute beschlossen, das Entfachen von Feuer und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern auf dem Kantonsgebiet nicht zu verbieten. Trotzdem wird die Bevölkerung zu Vorsicht und Wachsamkeit aufgerufen. Das Verbot, im Wald Feuer zu entfachen, wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Allerdings ist es weiterhin verboten, Wasser aus Seen und Fliessgewässern zu pumpen. 
Neue Telefonnummern
14.04.2008 12:00
Gültig ab 1.01.2008 
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Adresse

Adresse


Oberamt des Seebezirks

Schlossgasse 1
Postfach
3280 Murten

Tel. 026 305 90 70
Fax. 026 305 90 79

Kontakt
Zufahrtsplan


Öffnungszeiten
08h00 - 11h30
14h00 - 17h00
Vortag eines Feiertages: 16h00



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