Jugendamt

 
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Das Jugendamt…

 

…setzt sich für die Kinder und Jugendlichen des Kantons Freiburg ein. Als kantonale Fachstelle ist es mit der Umsetzung sowohl der Kinder-und Jugendpolitik als auch mit dem Jugendschutz betraut.

Die Leistungen des Jugendamts (JugA) richten sich an Kinder, Jugendliche, ihre Familien, verschiedene Behörden und an alle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben.

Im Rahmen des Angebots der Opferberatungsstelle bietet der Dienst auch Leistungen für Erwachsene; männliche Opfer von Straftaten und alle Opfer des Strassenverkehrs.
Die Ziele und Aufgaben des JugA bestehen darin, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu fördern und zu schützen. Zu diesem Zweck berät, begleitet, ermuntert, hilft, schützt, informiert und dokumentiert es.
 
In seiner Tätigkeit stützt sich das JugA auf die Werte der UNO-Konvention über die Rechte des Kindes, auf die Bundesverfassung, die Kantonsverfassung sowie auf das Jugendgesetz und dessen Ausführungsreglement.
 
Das JugA legt besonderen Wert auf die Partizipation  (Mitwirkung) der Kinder und Jugendlichen und auf ihre soziale, kulturelle und politische Integration.
 
Das JugA befasst sich mit ihrem Schutz, wenn sie in ihrer Entwicklung gefährdet sind.
 
Das JugA berät und unterstützt Kinder, Heranwachsende und Männer, die Opfer von Straftaten sind, sowie Opfer von Strassenverkehrsunfällen.
 
Das JugA überwacht  die Qualität der Betreuung von Kindern im Vorschulalter in den Krippen, Horten, Spielgruppen und bei Tagesmüttern.
 
Das JugA ist für Fragen der Adoption zuständig.
 
Von zentraler Bedeutung sind die Auskunft und die Beratung in Fragen, die Kinder und Jugendliche betreffen.
News
Kinder- und Jugendförderung Schweiz
09.07.2010 09:30
Die Standards der Kinder- und Jugendförderung Schweiz sind im unterliegenden Dokument verfügbar. 
Neue Ausgabe des Mitteilungsblattes
09.07.2010 08:15
Hauptthemen: Ausstellung über die Armut, kantonale Präventionsprogramme und internationaler Tag der älteren Menschen 
Familienpolitik: Staatsrat legt den Fokus auf die Unterstützung der Eltern
11.06.2010 08:00

Die Direktion für Gesundheit und Soziales (GSD) stellt heute den Entwurf des Gesetzes über die Mutterschaftsbeiträge und den Vorentwurf des Gesetzes über die familienexternen Betreuungseinrichtungen vor. Mit diesen beiden Gesetzen will der Staatsrat die Eltern im Kanton Freiburg unterstützen. Künftig wird jede Mutter im Kanton einen Mutterschaftsbeitrag erhalten - eine Premiere für die Schweiz! Das Projekt, das im Bereich Betreuungseinrichtungen vorgestellt wird, will die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen aus der Welt schaffen und die Leistungen für alle Eltern finanziell tragbar machen.

 
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...ist ein Dienst, der der Direktion für Gesundheit und Soziales zugeordnet ist.

Adresse des JugA

Pérolles 30
Postfach 29
1705 Freiburg

Tel 026 305 15 30
 
Fax 026 305 15 59
oder per E-Mail

Telefonzentrale
Montag bis Freitag
8-12 Uhr / 13.45 -17.30 Uhr (Freitag : 17.00 Uhr)
Vor Feiertagen: bis 16 Uhr

Öffnungszeiten Sekretariat
Montag  bis Donnerstag:
8-12 Uhr / 13.45 – 17.45 Uhr
Freitag: bis 17 Uhr
Vor Feiertagen: bis 16 Uhr

Adresse Opferberatungsstelle

Bereitschaftsdienst

wie er zu erreichen ist

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