Amt für Berufsbildung

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Lehrlinge und ArbeitnehmerInnen unter 30 Jahren haben Anrecht auf fünf Tage Bildungsurlaub für freiwillige Jugendarbeit.

Weitere Informationen:

www.jugendurlaub.ch
www.benevolat-fr.ch - Flyer "Der Jugendurlaub. Für wen ? Wofür ?"
Bundesamt für Sozialversicherungen

 

 

 

 

 

 

 

 

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