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Sie verfügen über eine solide Berufserfahrung in einem von der Berufsbildung anerkannten Bereich und wünschen eine Anerkennung bzw. eine sogenannte Anerkennung und Validierung nicht formell erworbener Komptenzen. Zwei Möglichkeiten werden Ihnen angeboten :

Erste Möglichkeit: Sie wünschen einen formellen Rahmen wie er den Lernenden angeboten wird und legen die Lehrabschlussprüfung ab, um entweder ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen.

Ein schweizerisches Merkblatt gibt Ihnen nützliche Hinweise.

Zweite Möglichkeit - neu : Sie sind Autodidakt, besonders motiviert und wünschen eine Anerkennung, ja sogar eine offizielle Anerkennung Ihrer Kompetenzen durch ein nicht standardisiertes Qualifikationsverfahren mit dem Ziel, ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ) oder ein eidgenössisches Berufsattest (EBA) zu erlangen.

 

Unser Kanton bietet Ihnen zu diesem Zeitpunkt die Anerkennung wie auch Kompetenzvalidierung folgender Berufe an:

  • Logistikassistent-in

(Die Liste der verschiedenen Berufe wird permanent überarbeitet)
 
Die diversen anderen Berufe müssten ebenfalls Gegenstand dieser Anerkennung und Kompetenzvalidierung werden. Die Durchführung steht in der Verantwortung der nationalen Organisationen der Arbeitswelt (OdA). Die Kantone, in ihrer Funktion als Partner, haben die Aufgabe, Angebote durch Erscheinungsbilder/Profile der Kompetenzvalidierung auf nationaler Ebene vorzuschlagen; auf Bundesebene verpflichtet: das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) wie auch das Eidgenössische Berufsattest (EBA).
 
Für weitere Auskünfte nehmen Sie mit unserem Amt Kontakt auf.

 

Die Anerkennung erbrachter Bildungsleistungen ist ein Verfahren, welches Ihnen ermöglicht, einen Abschluss oder Teilabschluss zu erlangen. Sie basiert auf der Analyse Ihrer bisher durchlaufenen beruflichen und persönlichen Laufbahn sowie der Evaluation Ihrer erworbenen Kompetenzen.

 

Für weitere Einzelheiten siehe Bericht des Kantons Freiburg (Französisch), die Webseiten valida.chvalidacquis.ch.

Verfahrensweise im Kanton Freiburg, herunterladen

  • Eintrittsbedingungen
    • Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung zum Zeitpunkt der Prüfung
    • Autodidakt und besonders motiviert
  • Folgende Schritte müssen unternommen werden
    • Kontaktieren Sie das ABE
  • Ausgehändigter Ausweis
    • Eidgenössisches Berufsattest (EBA)
    • Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ)

  • Ausbildungsperspektiven – Durchlässigkeit, im besonderen
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Rechtsgrundlage

CH - BBG 9,33-35 
BBV 4,31,32
FR - BBiG

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Anerkennung und Validierung von erworbenen Kompetenzen © BEA-BBA Freiburg
Rapport final - Reconnaissance et validation des acquis © CCRVA - Französisch
Glossar Französisch-Deutsch - Validierung von Bildungsleistungen © BBT
Glossar Definitionen - Validierung von Bildungsleistungen © BBT