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Gewerbliche Gestalterische - Kaufmännische - Gesundheitliche-soziale - Technische

Sie ergänzt die berufliche Grundbildung mit einer erweiterten Allgemeinbildung. Sie kann während der Dauer der beruflichen Grundbildung – aber auch im Vollzeitstudium nach der Lehre erworben werden.

Für den Zutritt zu einer Fachhochschule(FHS) ist das eidgenössische Maturitätszeugnis erforderlich. Inhaber eines solchen Zeugnisses können via einer Ergänzungsprüfung (Passerelle) in die universitären Hochschulen eintreten. Sie befindet sich auf der Sekundarstufe II des schweizerischen Bildungssystems.

 

Ein schweizerisches Merkblatt gibt Ihnen nützliche Hinweise.

  • Zulassungsvoraussetzungen, im besonderen
    • vollendetes 15. Altersjahr
    • über eine Lehrstelle und einen Lehrvertrag verfügen (berufsbegleitende Version)
    • über ein eidg. Fähigkeitszeugnis verfügen (Vollzeitstudium)

  • Folgende Schritte müssen unternommen werden
  • Dauer
    • integriert = 3 oder 4 Jahre
    • Nach der Lehre =  1 Jahr (2 Jahre berufsbegleitend besteht zum jetzigen Zeitpunkt nicht in unserem Kanton, setzen Sie sich mit den anderen Berufsbildungsämtern in Verbindung)
  • Ausgehändigter Ausweis
    • Berufsmaturitätszeugnis wird ausgehändigt, sofern die lernende Person im Besitze des eidg. Fähigkeitszeugnisses ist

  • Ausbildungsperspektiven – Durchlässigkeit, im besonderen

Folgende Schulen in unserem Kanton bieten in Richtung Gewerbliche – Gestalterische – Kaufmännische – Gesundheitliche-soziale – Technische Berufsmaturität Unterricht an :

Kursangebot ausserhalb des Kantons Freiburg

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Rechtsgrundlage

CH - BBG 9,25,39 BBV 22
CH - Verordnung BM
CH - Anerkennung UHS
CH - FHSG
FR - BBiG

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Kantonaler Schullehrplan für die Berufsmaturität - Französisch
Aufnahmebedingungen - Eidgenössische Berufsmaturität