Amt für Gesetzgebung
 
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Willkommen beim Amt für Gesetzgebung!

 
Willkommen beim Amt für Gesetzgebung!

Hauptaufgabe des Amtes für Gesetzgebung (GeGA) ist es, allgemein auf die Einheitlichkeit und die Qualität der freiburgischen Gesetzgebung zu achten. Zu diesem Zweck unterstützt das GeGA die Direktionen bei der Ausarbeitung ihrer Erlassentwürfe und stellt es gesetzestechnische Richtlinien auf.

Es erarbeitet ferner die Texte der allgemeinen Gesetzgebung. So hat es das Gesetz über die Organisation des Staatsrates und der Verwaltung (SVOG) und das Grossratsgesetz (GRG) ausgearbeitet.

Ausserdem verwaltet es die Nachführung der  Systematischen Gesetzessammlung des Kantons Freiburg (SGF) und betreibt es die Datenbank der freiburgischen Gesetzgebung (BDLF).

Weitere Informationen

Nota bene

 
  • Das GeGA gibt Privatpersonen keine Auskünfte über die Anwendung der Gesetzgebung in einem konkreten Fall.
  • Das GeGA verkauft keine Gesetzestexte; dafür ist die Staatskanzlei zuständig.
News
Eidgenössische Gewährleistung von Artikel 68 Abs. 2 der Verfassung
26.07.2010 11:45
Durch Beschluss vom 8. Juni 2010 (BBl 2010 4365) hat die Bundesversammlung Artikel 68 Abs. 2 der Verfassung die eidgenössische Gewährleistung erteilt.
 
Freiburgische Gesetzgebung - BDLF
22.07.2010 08:00
Neuer Stichtag: 1. August 2010 
Justizgesetz (JG)
12.07.2010 14:00
Das Justizgesetz wurde vom Grossen Rat am 31. Mai 2010 verabschiedet; es ist in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht worden (ASF 2010_066). 
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