Amt für Bevölkerung und Migration
 
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Die verschiedenen Bewilligungsarten

Kurzaufenthaltsbewilligung L

 
Kurzaufenthaltsbewilligung L
  • Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA;
  • Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr (max. 364 Tage); sie richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags oder der Aufenthaltsdauer des Antragstellers;
  • verlängerbar;
  • geografische Mobilität;
  • berufliche Mobilität;
  • bedingtes Familiennachzugsrecht.

Aufenthaltsbewilligung B

 
Aufenthaltsbewilligung B
  • Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA;
  • Gültigkeitsdauer 5 Jahre (1 Jahr für Studenten, verlängerbar);
  • wird für einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger oder unter bestimmten Voraussetzungen für einen Aufenthalt von einem Jahr oder länger (Nichterwerbstätige, Stundenten, Dienstleister usw.) ausgestellt;
  • geografische Mobilität;
  • berufliche Mobilität;
  • bedingtes Familiennachzugsrecht.

Niederlassungsbewilligung C

 
Niederlassungsbewilligung C

Grenzgängerbewilligung G

 
Grenzgängerbewilligung G
  • Grenzgängerbewilligung EG/EFTA;
  • Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags, wenn diese weniger als ein Jahre beträgt;
  • Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bei einem Arbeitsvertrag von einem Jahr oder mehr;

 

  • wird nicht im Kanton Freiburg an Angehörigen von EG-8 ausgestellt;
  • wöchentliche Rückkehr an den Wohnort;
  • geografische und berufliche Mobilität in den Schweizer Grenzzonen (Meldepflicht bei Wechsel der Arbeitsstelle oder des Arbeitsorts);

Ausweis Ci

 
Ausweis Ci
  • Dieser Ausweis berechtigt die Ehegatten oder Kinder von Beamten intergouvernementaler Organisationen und Mitgliedern ausländischer Vertretungen zu einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz;
  • Für nichterwerbstätige Familienmitglieder ist kein solcher Ausweis erforderlich.
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