Kurzaufenthaltsbewilligung L |
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- Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA;
- Gültigkeitsdauer bis zu einem Jahr (max. 364 Tage); sie richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags oder der Aufenthaltsdauer des Antragstellers;
- verlängerbar;
- geografische Mobilität;
- berufliche Mobilität;
- bedingtes Familiennachzugsrecht.
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Aufenthaltsbewilligung B |
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- Aufenthaltsbewilligung EG/EFTA;
- Gültigkeitsdauer 5 Jahre (1 Jahr für Studenten, verlängerbar);
- wird für einen Arbeitsvertrag für ein Jahr oder länger oder unter bestimmten Voraussetzungen für einen Aufenthalt von einem Jahr oder länger (Nichterwerbstätige, Stundenten, Dienstleister usw.) ausgestellt;
- geografische Mobilität;
- berufliche Mobilität;
- bedingtes Familiennachzugsrecht.
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Grenzgängerbewilligung G |
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- Grenzgängerbewilligung EG/EFTA;
- Gültigkeitsdauer richtet sich nach der Dauer des Arbeitsvertrags, wenn diese weniger als ein Jahre beträgt;
- Gültigkeitsdauer von 5 Jahren bei einem Arbeitsvertrag von einem Jahr oder mehr;
- wird nicht im Kanton Freiburg an Angehörigen von EG-8 ausgestellt;
- wöchentliche Rückkehr an den Wohnort;
- geografische und berufliche Mobilität in den Schweizer Grenzzonen (Meldepflicht bei Wechsel der Arbeitsstelle oder des Arbeitsorts);
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Ausweis Ci |
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- Dieser Ausweis berechtigt die Ehegatten oder Kinder von Beamten intergouvernementaler Organisationen und Mitgliedern ausländischer Vertretungen zu einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz;
- Für nichterwerbstätige Familienmitglieder ist kein solcher Ausweis erforderlich.
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