Amt für Ausbildungsbeiträge
 
Homepage Homepage
EKSD
Homepage
Aktuelles
Über uns...
Stipendien
Darlehen
Kommissionen
Gesetzliche Grundlagen
Formulare
Adressverzeichnis
STIPENDIEN

DEFINITION, GESUCHSVERFAHREN UND BEDINGUNGEN

 
Stipendien sind Beiträge, die nicht zurückerstattet werden müssen.
 
Das Jahresstipendium wird grundsätzlich in 2 Raten ausbezahlt. Die erste Rate wird nach dem Entscheid der Kommission überwiesen, die zweite Rate auf Vorweisen einer offiziellen Bestätigung über den regelmässigen Besuch der Ausbildung. Die Frist für die Einreichung der Bestätigung wird vom Amt festgelegt und ist auf dem Entscheid aufgeführt (grundsätzlich bis 30. März für eine Auszahlung der zweiten Rate im April).
 
Die Gesuche müssen mit dem amtlichen Formular im Verlaufe des ersten Semesters des Ausbildungsjahres eingereicht werden.
Nach der Frist wird der Betrag des Stipendiums nur für ein Semester gewährt.
Nach dem 30. April des laufenden Ausbildungjahres kann das Gesuch nicht mehr eingereicht werden.
 
Das Gesuch muss jedes Jahr erneuert werden, da das Stipendium jeweils nur für ein Jahr berechnet und gewährt wird.
 
Alle minder- oder volljährigen Personen, die ihren stipendienrechtlichen Wohnsitz im Kanton Freiburg haben, können ein Stipendium erhalten, sofern diese eine Ausbildung absolvieren, die mit einem eidgenössischen oder kantonalen Diplom abschliesst (anerkannte Ausbildungen).
Anfang der Seite
Drucken
Größer
RSS
Rechtliches

Adresse

Amt für Ausbildungsbeiträge
Route-Neuve 7
Postfach
1701 Freiburg

T 026 305 12 51
F 026 305 12 54

Kontakt

Oeffnungszeiten
für Beratung und telefonische Auskünfte
Montag, Mittwoch und Donnerstag
08h00 - 11h30
13h30 - 17h00

Download

Liste der Stiftungen

Link Extern