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Richtlinien der Direktion für Erziehung, Kultur und Sport vom 15. März 2005 für die Gewährung von Beiträgen an interregionale, nationale oder internationale Sportveranstaltungen Die Direktion für Erziehung, Kultur und Sport im Einvernehmen mit dem Freiburgischen Verband für Sport FVS und gestützt auf das Reglement vom 15. Februar 2005 über die Verteilung der Sport-Toto-Gelder erlässt folgende Richtlinien Art. 1 Grundlagen Das Reglement vom 15. Februar 2005 über die Verteilung der Sport-Toto-Gelder sieht vor, dass ein Teil der Gelder für Beiträge an interregionale, nationale oder internationale Sportveranstaltungen gewährt werden. Art. 2 Zweck Der Betrag soll die Organisation von Veranstaltungen unterstützen, die über den kantonalen Rahmen hinausgehen. Art. 3 Nutzniessende In der Regel können jene Verbände, Vereine und Klubs Nutzniessende sein, die Mitglied des FVS sind oder die einem Dachverband des FVS angehören. Art. 4 Bedingungen Die Gewährung eines Beitrags hängt von folgenden Kriterien ab:
- der interregionalen, nationalen oder internationalen Bedeutung der Veranstaltung;
- der Anerkennung der Veranstaltung durch den kantonalen oder nationalen Verband;
- der Anzahl Teilnehmenden;
- dem Budget der Veranstaltung.
Aus der Beschreibung der Veranstaltung müssen Zweck, Dauer, Ort sowie Programm und Anzahl Teilnehmende hervorgehen. Der Gesuchsteller kann – freiwillig – das elektronische Formular auf ecosport.ch ausfüllen und ecosport@swissolympic.ch zustellen. 20 Punkte erhöhen den Loterie Romande-Sport-Beitrag um 10 %, 30 Punkte um 15 %, 40 Punkte um 20 %. Art. 5 Nicht subventionierte Anlässe Keine Beiträge werden geleistet an:
- kantonale Meisterschaften und Turniere;
- Veranstaltungen, die im Wesentlichen kommerziellen Interessen eines Unternehmens dienen.
Art. 13 des Reglementes betreffend die Verteilung von Beiträgen der Sport-Toto-Gelder ist vorbehalten. Art. 6 Verfahren Das Beitragsgesuch muss anhand des entsprechendes Formulars eingereicht werden. Es ist zu richten an
FVS, Postfach, 1701 Freiburg.
Das Beitragsgesuch muss mit dem entsprechenden Formular bis spätestens 30 Tage vor der Veranstaltung (Datum des Poststempels) eingereicht werden.
Verspätung führt zu Kürzungen: 1 – 5 Tage = 10 % 6 – 10 Tage = 30 % 11 – 20 Tage = 50 % ab 21 Tagen = 100 % Der Gesuchsteller legt dem ausgefüllten Beitragsgesuch ein detailliertes Budget bei und gegebenenfalls die Kopie der ecosport-Anmeldung. Der Gesuchsteller unterbreitet dem FVS bis spätestens 60 Tage nach der Veranstaltung eine Liste der Resultate (Datum des Poststempels). Das Nichteinhalten der Frist von 60 Tagen hat die Streichung des Beitrags zur Folge. Art. 7 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am 1. Januar 2005 in Kraft; 1. Abschnitt, Seite 2: Änderung vom 1. Juli 2009.
Isabelle Chassot Staatsrätin, Direktorin
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