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Lötschberg-Schlämme in der Deponie La Tuffière: Überwachung notwendig

(07.07.2008)

Zwischen 2003 und 2005 wurden in der Inertstoffdeponie (ID) La Tuffière Schlämme aus der Alptransit-Baustelle des Lötschbergbasistunnels abgelagert. Am 7. Juli 2008 fand eine öffentliche Informationsveranstaltung statt, an welcher die Bevölkerung über die Analyseergebnisse orientiert wurde. Die verschiedenen durchgeführten Kontrollen lassen den Schluss zu, dass die in der ID La Tuffière abgelagerten LötschbergSchlämme die Bedingungen der durch das Amt für Umwelt (AfU) erteilten Bewilligung wegen erhöhter Nitritkonzentrationen nicht einhalten. Aus den Untersuchungsergebnissen ergibt sich, dass keine schädlichen Einwirkungen auf die Umwelt vorhanden sind. Die Trinkwasserfassungen sind davon nicht betroffen; der Standort wird überwacht.

Der an der Informationsveranstaltung vorgestellte Bericht ist eine Synthese der zwischen 2005 und 2008 im Auftrag des AfU und des Bundesamtes für Verkehr (BAV) durchgeführten Untersu­chungen. Die Analysen wurden gemäss den Anforderungen der eidgenössischen Tech­ni­schen Verordnung über Abfälle (TVA) sowie der eidgenössische Verordnung über die Sa­nie­rung von belasteten Standorten (AltlV) durchgeführt.
 
Geschichtliches

Die Aktiengesellschaft Sables et Graviers Tuffière (SGT) baut auf dem Gemeindegebiet von Hauterive Kies ab. Im Rahmen der Wiederinstandsetzung realisierte sie am gleichen Standort eine Inertstoffdeponie, in welcher ab Juni 2003 namentlich Schlämme aus der Materialaufbereitung der Baustelle des Nordportals des Lötschbergbasistunnels abgelagert wurden.

Eine der Bedingungen der durch das AfU erteilten Bewilligung war die mindestens viermal jährlich stattzufindende Erarbeitung und Zustellung von Analyseberichten. Als dem AfU im Februar 2005 die Analyseergebnisse vorlagen, wurde klar, dass das angelieferte Material bezüglich des Nitritgehalts weder der Abfalldeklaration noch den Anforderungen der TVA entsprach. Folgerichtig wurde die Annahme der Schlämme gestoppt und eine technische Untersuchung des Standorts vorgenommen.

In der ID La Tuffière wurden von Juni 2003 bis März 2005 annähernd 72'000 Tonnen Lötschberg-Schlämme abgelagert. 
 
Analyseergebnisse für die Deponierung (TVA)

Die TVA legt Zulassungskriterien für Abfälle in einer ID fest. Bei elf diesbezüglichen Analysen wurde anlässlich der Erteilung der Bewilligung für die Ablagerung der Schlämme in La Tuffière ein einziges Mal eine leichte Überschreitung des zulässigen Kohlenwasserstoffgehalts festgestellt.

Demgegenüber wiesen die seit August 2003 angelieferten Schlämme mehrmals Überschreitungen der gemäss dem Bundesamt für Umwelt zulässigen Nitritwerte auf. Eine punktuelle Überschreitung des Wertes für Ammonium wurde ebenfalls festgestellt. Die Grenzwerte für die übrigen Analyseparameter, namentlich für Chrom VI, wurden eingehalten.
 
Analyseergebnisse für die technische Untersuchung des Standorts (AltlV)

Die AltlV legt die Kriterien für die Überwachungs- und Sanierungsbedürftigkeit belasteter Standorte fest. Die Analysenergebnisse der Lötschberg-Schlämme haben gezeigt, dass die Nitritgehalte und in kleinerem Masse auch die Ammonium-, Chrom VI- und Antimongehalte die in der AltlV definierten Grenzwerte für die Bestimmung der Überwachungsbedürftigkeit überschreiten.

Der Hauptschadstoff der Lötschberg-Schlämme ist Nitrit, welches aber im Grundwasser unterhalb der Deponie nicht nachgewiesen werden konnte. Ammonium konnte im Grundwasser ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Dies deutet darauf hin, dass die verschiedenen Kammern der ID für die Rückhaltung von Schadstoffen genügend dicht sind.

Die Grundwasseranalysen haben demgegenüber Spuren von Chrom VI und Antimon nachgewiesen, deren Konzentrationen aber deutlich unter den in der AltlV definierten Grenzwerten für die Bestimmung der Sanierungsbedürftigkeit liegen. Die Herkunft der Chrom VI-Spuren ist nicht spezifisch auf die Anwesenheit der Lötschberg-Schlämme, sondern vielmehr auf die Tätigkeit im Zusammenhang mit dem Kiesabbau bzw. für die Betonherstellung mit chromhaltigem Zement zurückzuführen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es aufgrund fehlender Informationen nicht möglich, die Herkunft der Antimon-Spuren zu bestimmen.

Die von 2005 bis 2008 durchgeführten Analysen und Begleitung zeigen, dass die Deponie La Tuffière dort, wo die Lötschberg-Schlämme abgelagert wurden, gemäss AltlV wohl überwachungs-, aber nicht sanierungsbedürftig ist.
 
Weiteres Vorgehen

Angesichts der bisher vorliegenden Ergebnisse und der Tatsache, dass das für die Trinkwassergewinnung vorgesehene Grundwasser oberhalb der Deponie gefasst wird, folgert der Schlussbericht, dass es sinnvoll ist, die in der ID La Tuffière abgelagerten Lötschberg-Schlämme dort zu belassen. Tatsächlich hätte deren Entfernung ökobilanzmässig weit schädlichere Auswirkungen als ihre Anwesenheit in der Deponie.

Das AfU verlangt die regelmässige Durchführung von Analysen, damit eine allfällige Ausbreitung der Schadstoffe der Lötschberg-Schlämme frühzeitig erkannt werden kann. Diese zusätzlichen Analysen erfolgen aufgrund der Überwachungsbedürftigkeit des Standorts gemäss AltlV; die Zusatzkosten werden durch den Bund übernommen.

Im Rahmen der routinemässigen Kontrolle der ID gemäss TVA sind auch die periodischen Analysen auf der übrigen Deponie weiterzuführen. Die diesbezüglichen Kosten werden durch die SGT als Betreiberin der ID übernommen.


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