Ohne Diagnose keine Therapie
Der Gesetzesentwurf hält fest, dass der Staat den aktuellen Stand des Hauptnetzes der oberirdischen Gewässer und der bedeutenden Grundwasserressourcen mit den entsprechenden Studien und Erhebungen bestimmen soll. Gestützt auf diese Grundlagen werden die Ziele sowie die Handlungsprioritäten und Mittel, die für eine optimale Gewässerbewirtschaftung anzuwenden sind (Ableitung und Reinigung des Abwassers, Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer, Schutz und Bewahrung der Wasservorkommen sowie Wasserbau und Unterhalt der Fliessgewässer), definiert und in der kantonalen Richtplanung festgehalten.
Eine regionale Bewirtschaftung für gemeindeübergreifende Gewässer
Mit dem Gesetzesentwurf soll der Gewässerbewirtschaftung auf regionaler Ebene verstärkt werden; hierfür bezeichnet der Entwurf das Einzugsgebiet als die für die Gewässerbewirtschaftung adäquate und somit massgebende geografische Einheit, handelt es sich doch um das Gebiet, aus dem sämtliches Wasser einem bestimmten Ort zufliesst. Es ist vorgesehen, den Kanton in acht Einzugsgebiete aufzuteilen. Die Richtpläne der Einzugsgebiete setzen auf der Ebene der Region die allgemeinen Ziele und Grundsätze für die Gewässerbewirtschaftung um, die in der kantonalen Richtplanung festgelegt sind.
Schutz für die Bevölkerung und unsere Gewässer
Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass das Kantonsgebiet entsprechend den Gefahren für die Bevölkerung und für die ober- und unterirdischen Gewässer unterteilt wird. Ziel ist es, die Personen und Sachwerte vor Naturgefahren zu schützen sowie die natürlichen und sozialen Funktionen der Fliessgewässer zu erhalten bzw. wiederherzustellen. In diesem Zusammenhang (Begrenzung der Hochwasserschäden und Sicherstellung, dass die Fliessgewässer ihre natürlichen Funktionen erfüllen können) sind die Revitalisierung der Gewässer und die Sicherstellung des minimalen Raumbedarfs unerlässliche Elemente des Wasserbaus.
Folgen für Staat und Gemeinden
Mit dem Gesetzesentwurf werden die Aufgaben des Kantons und diejenigen der Gemeinden eindeutig abgegrenzt.
Die Grundlagen, die Massnahmen zum Schutz der Wasservorkommen, die Überwachung der Qualität sowie die Information, Bildung und Beratung werden über den Voranschlag des Staats finanziert.
Mit der Einführung der Planung auf regionaler Ebene werden die Gemeinden ihrerseits dazu angehalten, enger zusammenzuarbeiten, um die Richtpläne der Einzugsgebiete auszuarbeiten und umzusetzen. Die Kosten für die Ausarbeitung und Umsetzung dieser Pläne werden von den betroffenen Gemeinden getragen. Diese haben die Möglichkeit, zur Deckung dieser Ausgaben eine Trinkwasserabgabe zu erheben. Auf Gemeindeebene werden die Abwasseranlagen über verursachergerechte Gebühren finanziert, die bei den Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern erhoben werden.
Die Planungsaufgaben im Bereich Wasserbau gehen zu Lasten des Kantons und werden vom Bund subventioniert. Die Unterhalts-, Instandsetzungs-, Wasserbau- und Revitalisierungsarbeiten gehen zu Lasten der Gemeinden – mit finanzieller Beteiligung der betroffenen Dritten. Diese Arbeiten werden von Bund und Kanton subventioniert.
Datei(en):
botschaft.pdf
(745 KB)
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