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Das Portal Wiederankurbelung vereinfacht Ihnen das Leben!

(18.11.2009)

Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit eine junge Person von Zuschüssen für die berufli-che Eingliederung in einem Unternehmen profitieren kann? Was tun, um eine befristete Anstellung beim Staat zu erhalten? Das Portal Wiederankurbelung des Kantons Freiburg, das seit heute Mor-gen in Betrieb ist, informiert und berät alle Personen und Unternehmen, die eine Massnahme des kantonalen Wiederankurbelungsplans beanspruchen möchten.

Dieses Portal ist ab sofort die zentrale Anlaufstelle für alle Fragen über die Massnahmen des Wiederankurbelungsplans. Sein Ziel ist es, die Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und zu optimieren.
 
Auf alle Anfragen wird eine umfassende Begleitung angeboten, die erst mit der Erteilung einer geeigneten Antwort endet. Als Beispiel kann ein Unternehmer angeführt werden, der mit Unterstützung des Staats eine Weiterbildung für seine von Kurzarbeit betroffenen Arbeitnehmenden organisieren möchte (Massnahme Nr. 7 des Plans). Das Personal des Portals wird seine Bedürfnisse analysieren und ihn über das Vorgehen und die Bedingungen für die Gewährung der Unterstützung informieren. Es stellt ihm das Gesuchsformular zu und leitet ihn beim Ausfüllen des Formulars an. Zum Schluss setzt ihn das Portal mit der zuständigen Ansprechperson in der Kantonsverwaltung in Kontakt, die das vollständige Dossier entgegennimmt und sofort bearbeiten kann. Der Vorteil des Portals: Ein Zeitgewinn sowohl für die Kundinnen und Kunden wie auch für die Verwaltung. Abgesehen von den Telefongebühren sind alle Dienstleistungen des Portals unentgeltlich auf Französisch und Deutsch verfügbar.
 
Das Portal Wiederankurbelung ist erreichbar:

  • per Telefon unter der Nummer 026 305 95 95 werktags durchgehend von 7.30 bis 17.30 Uhr. Für die übrige Zeit wird ein Anrufbeantworter aktiviert.
  • per E-Mail unter der Adresse relance@fr.ch.
  • über die Website http://admin.fr.ch/relance.


Der Aktionsradius dieser neuen Einrichtung erstreckt sich zurzeit auf den ersten Bereich des Wiederankurbelungsplans, der auf die Förderung der Beschäftigung, der Weiterbildung und der Jugend ausgerichtet ist. In einer zweiten Phase ist die Ausdehnung der Dienstleistungen auf alle 24 Massnahmen vorgesehen. Je nach Entwicklung der Anfragen wird zu gegebener Zeit eine Anpassung der Verfahren geprüft werden.
 
Das Portal wird vom Amt für den Arbeitsmarkt beherbergt, das einerseits für mehrere Massnahmen des Wiederankurbelungsplans verantwortlich ist und andererseits aufgrund seiner strategischen Position auf dem Arbeitsmarkt über die Bedürfnisse der Unternehmen, Arbeitnehmenden und Stellensuchenden bestens informiert ist.
 
Das Portal Wiederankurbelung gründet auf der Massnahme Nr. 8 des Wiederankurbelungsplans des Kantons Freiburg, für den der Grosse Rat am 18. Juni 2009 insgesamt 50 Millionen Franken bereitgestellt hat. Das Portal wird mit 400'000 Franken aus dem Konjunkturfonds finanziert. Vom Bund sind keine Beiträge vorgesehen.


Datei(en):
PRESSE_Presentation_GEM_FR_DE.pdf (233 KB)
PRESSE_BV_Intervention_DE.doc (51 KB)
PRESSE_GEM_Intervention_DE.pdf (39 KB)

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